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Azubis finden in der Pflege: so gewinnst du Nachwuchs für die Pflegeausbildung
Aktualisiert am 28.09.2026 · 5 Minuten Lesezeit
In der Pflege bildest du nie allein aus: Deine Einrichtung, die Pflegeschule und weitere Einsatzorte arbeiten zusammen. Hier liest du, wie die generalistische Ausbildung aufgebaut ist, wen du ansprechen kannst und wie du Schüler ehrlich für den Beruf gewinnst.
So ist die Pflegeausbildung aufgebaut
Seit dem 1. Januar 2020 regelt das Pflegeberufegesetz (PflBG) die generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann. Sie bereitet auf die Pflege von Menschen aller Altersstufen vor, im Krankenhaus, im Pflegeheim und zu Hause. Die Rollen sind klar verteilt:
- Träger der praktischen Ausbildung: Das ist deine Einrichtung, wenn du ausbilden willst. Du schließt den Ausbildungsvertrag, zahlst die Vergütung, erstellst den Ausbildungsplan und sorgst dafür, dass alle Einsätze stattfinden (§§ 6, 8, 16 und 19 PflBG). Träger können Krankenhäuser sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sein, die eine eigene Pflegeschule haben oder mit einer Pflegeschule einen Vertrag schließen.
- Pflegeschule: Sie erteilt den Unterricht und trägt die Gesamtverantwortung dafür, dass Unterricht und Praxis zusammenpassen (§ 10 PflBG).
- Weitere Einsatzorte: Die Pflichteinsätze in Akutpflege, Langzeitpflege, ambulanter Pflege, Pädiatrie und Psychiatrie deckst du über Kooperationsverträge ab, soweit du sie nicht selbst anbietest.
Quellen: §§ 6 und 7 Pflegeberufegesetz, § 1 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung.
Wer die Ausbildung bezahlt
Die Kosten der Pflegeausbildung laufen über einen Ausgleichsfonds in deinem Bundesland. Daraus erhalten Träger und Pflegeschulen ein Ausbildungsbudget, mit dem unter anderem die Mehrkosten der Ausbildungsvergütung und die Praxisanleitung finanziert werden (§§ 26 bis 29 PflBG). Schulgeld zahlen die Azubis nicht, eine solche Vereinbarung wäre nichtig (§ 24 PflBG). Wie das Verfahren in deinem Land läuft, sagt dir die zuständige Stelle für den Ausgleichsfonds.
Neu ab 2027: Laut Bundesgesundheitsministerium startet am 1. Januar 2027 die bundesweit einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz. Sie dauert in Vollzeit in der Regel 18 Monate, ist vergütet und löst die bisherigen Helfer- und Assistenzausbildungen der Länder ab. Wer 2027 damit starten will, muss schon 2026 mit dem Finanzierungsverfahren beginnen.
Wen du ansprechen kannst
Für die Ausbildung zum Pflegefachmann brauchen Bewerber den mittleren Schulabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung. Mit Hauptschulabschluss geht es, wenn zusätzlich eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Helfer- oder Assistenzausbildung in der Pflege abgeschlossen ist (§ 11 PflBG). Die Pflegefachassistenz steht laut Bundesregierung in der Regel mit Hauptschulabschluss offen, in Ausnahmefällen auch ohne, wenn die Pflegeschule gute Erfolgsaussichten sieht.
Gute Kandidaten findest du oft im eigenen Haus: Schüler im Praktikum, junge Leute im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst, Aushilfen und Pflegehelfer, die weiterkommen wollen. Sie kennen den Alltag und wissen, worauf sie sich einlassen.
Ehrlich werben: Sinn und Schichtdienst
Pflege ist ein Beruf mit Sinn, und das darfst du zeigen: Azubis begleiten Menschen in wichtigen Momenten, übernehmen Verantwortung und sehen, was ihre Arbeit bewirkt. Zeig auch, wohin es geht, etwa zur Praxisanleitung, in die Intensiv- oder Palliativpflege, in die Leitung oder ins Studium. Genauso offen solltest du über die harten Seiten reden: Früh-, Spät- und Wochenenddienste, körperliche Arbeit, schwere Momente mit Sterbenden und Angehörigen.
Für Azubis unter 18 sind Samstage und Sonntage in Krankenhäusern und Pflegeheimen erlaubt, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen aber frei bleiben, und gearbeitet wird nur zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 14, 16 und 17 Jugendarbeitsschutzgesetz).
So gewinnst du Pflege-Azubis
- Biete Schnupperdienste und Praktika an, auch in den Ferien.
- Stell deine Praxisanleiter mit Namen und Gesicht vor.
- Leg den Einsatzplan für die ganze Ausbildung offen, samt Kooperationspartnern.
- Erklär, wie weit im Voraus Dienstpläne feststehen und wie Wünsche zählen.
- Wirb gemeinsam mit deiner Pflegeschule und mit Schulen in der Nähe.
- Melde dich schnell zurück, am besten innerhalb weniger Tage.
Wie du Azubis in den ersten Monaten gut begleitest, liest du im Ratgeber Ausbildungsabbruch vermeiden.
Wie Jimmy dir hilft
Bei Jimmy stellen sich Schüler ohne Anschreiben und Lebenslauf vor, im Chat-Interview und mit einer Talentanalyse. Du beschreibst, für welche Ausbildung du suchst, siehst passende Schüler aus deiner Region und fragst sie direkt an, oder sie fragen bei dir an. Ob jemand wirklich in die Pflege passt, zeigt am Ende der Schnupperdienst. Jimmy hilft dir, schneller mit passenden Leuten ins Gespräch zu kommen.
Wichtige Ausbildungsberufe der Branche
- Pflegefachmann
- Pflegefachassistent / Pflegefachassistenzperson
- Heilerziehungspfleger
- Heilerziehungspflegeassistent
- Operationstechnischer Assistent
- Anästhesietechnischer Assistent
- Medizinische Fachangestellte
- Kaufmann im Gesundheitswesen
- Hauswirtschafter
Häufige Fragen
Wer schließt in der Pflege den Ausbildungsvertrag?
Der Träger der praktischen Ausbildung, also zum Beispiel das Krankenhaus, das Pflegeheim oder der ambulante Dienst (§ 16 Pflegeberufegesetz). Hat der Träger keine eigene Pflegeschule, muss die Pflegeschule, mit der er zusammenarbeitet, dem Vertrag zustimmen.
Kann auch ein ambulanter Pflegedienst ausbilden?
Ja. Träger der praktischen Ausbildung können Krankenhäuser sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen sein. Sie brauchen eine eigene Pflegeschule oder einen Vertrag mit mindestens einer Pflegeschule (§ 8 Pflegeberufegesetz). Einsätze, die du selbst nicht abdeckst, regelst du über Kooperationsverträge.
Müssen Azubis in der Pflege Schulgeld zahlen?
Nein. Eine Vereinbarung über Schulgeld wäre nichtig (§ 24 Pflegeberufegesetz). Die Kosten der Ausbildung werden über einen Ausgleichsfonds im jeweiligen Bundesland finanziert.
Müssen Pflege-Azubis Nachtdienste machen?
Ab der zweiten Hälfte der Ausbildung sind 80 bis 120 Stunden Nachtdienst vorgesehen, unter unmittelbarer Aufsicht einer Pflegefachkraft (§ 1 Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung). Für Azubis unter 18 gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz: Sie dürfen nur zwischen 6 und 20 Uhr arbeiten.
Wie hilft mir Jimmy bei der Suche?
Schüler stellen sich bei Jimmy mit einem Chat-Interview und einer Talentanalyse vor, ohne Anschreiben und Lebenslauf. Du beschreibst, für welche Ausbildung du suchst, siehst passende Schüler aus deiner Region und fragst sie direkt an. Umgekehrt können Schüler bei dir anfragen.
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Bei Jimmy stellen sich Schüler mit einem kurzen Profil vor, ohne Anschreiben und Lebenslauf. Du siehst, wer zu deinem Betrieb passt, und fragst direkt an.
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