Der Förder-Check: sechs Fragen an deinen Betrieb
Beantworte die Fragen, die du beantworten kannst. Die Karten darunter passen sich sofort an. Jede Karte sagt dir, was die Förderung ist, wie hoch sie laut Gesetz ungefähr sein kann, wer darüber entscheidet und wo du mehr erfährst. Das Bundesland ist mit Bayern vorbelegt, die Bundesförderungen gelten überall.
Förder-Check für Betriebe
Welche Förderung kann für deinen Betrieb infrage kommen?
Beantworte, was du weißt. Jede Frage ist freiwillig, und deine Antworten bleiben in diesem Fenster.
Kein Bescheid, nur ein Wegweiser. Der Check zeigt, was für deinen Betrieb infrage kommen kann. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle. Er ist keine Rechts- oder Steuerberatung.
13 Förderungen und Hilfen, die für Ausbildungsbetriebe infrage kommen können
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Einstiegsqualifizierung (EQ)
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein bezahltes Langzeitpraktikum von 4 bis 12 Monaten, das auf eine Ausbildung bei dir vorbereitet. Sie ist gedacht für Bewerber, die noch keinen Platz gefunden haben oder noch nicht ganz so weit sind. Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Vergütung und die Sozialversicherung.
Höhe und Stand: Zuschuss zur Vergütung bis 276 € im Monat (§ 54a Abs. 1 SGB III, seit August 2024), dazu ein pauschaler Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Für eine EQ ab 1. August 2027 sind 282 € geplant, beschlossen ist das noch nicht (Stand Oktober 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit am Wohnort des Teilnehmers oder das Jobcenter
Einstiegsqualifizierung für Arbeitgeber -
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Braucht dein Azubi Unterstützung, etwa in der Berufsschule, mit der Sprache oder privat, begleitet ihn ein Bildungsträger mit einer festen Ansprechperson. Auch dein Betrieb bekommt Hilfe, zum Beispiel bei Verwaltung und Organisation und wenn das Ausbildungsverhältnis wackelt. Einsteigen geht vor und während der Ausbildung.
Höhe und Stand: Für deinen Betrieb kostenlos, laut Agentur für Arbeit entstehen dir keine zusätzlichen Kosten (§ 75 SGB III, Stand 2026). Geld an den Betrieb fließt dabei nicht.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Assistierte Ausbildung für Betriebe -
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Behinderung
Bildest du einen Menschen mit Behinderung aus und ginge das sonst nicht, kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Ausbildungsvergütung übernehmen. Übernimmst du einen schwerbehinderten Azubi danach, kann ein Eingliederungszuschuss dazukommen. Für Menschen, die sonst in einer Werkstatt arbeiten würden, gibt es außerdem das Budget für Ausbildung.
Höhe und Stand: In der Regel bis 60 %, bei Schwerbehinderung bis 80 % der monatlichen Vergütung des letzten Ausbildungsjahres, samt pauschalem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (§ 73 Abs. 2 SGB III, Stand 2026). Bei Übernahme nach der Ausbildung bis 70 % des Arbeitsentgelts für ein Jahr (§ 73 Abs. 3 SGB III).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit oder ein anderer Rehabilitationsträger
Zuschuss zur Ausbildung bei Behinderung -
Leistungen des Integrationsamts
Das Integrationsamt, in manchen Ländern Inklusionsamt genannt, kann Ausbildungsbetriebe mit Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung schwerbehinderter oder gleichgestellter junger Menschen unterstützen. Dazu kommen Zuschüsse zu Gebühren wie den Prüfungsgebühren und Hilfe bei der Ausstattung des Ausbildungsplatzes.
Ob und wie viel, entscheidet: Integrationsamt oder Inklusionsamt deines Landes
Integrationsämter der Länder finden -
Bayern: Inklusionsimpuls
Schaffst du in Bayern einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten jungen Menschen, kann das Inklusionsamt beim ZBFS eine Prämie zahlen. Sie ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und ersetzt das frühere Programm Initiative Inklusion.
Höhe und Stand: Bis zu 18.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz, das Programm läuft von Januar 2026 bis Ende 2029 (ZBFS, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Inklusionsimpuls beim ZBFS -
Schwerbehinderte Azubis zählen doppelt
Ab 20 Arbeitsplätzen muss ein Betrieb einen Teil davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sonst zahlt er die Ausgleichsabgabe. Ein schwerbehinderter Azubi wird dabei auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet, in schwierigen Fällen auf drei. Das kann die Ausgleichsabgabe senken.
Höhe und Stand: Beschäftigungspflicht für 5 % der Arbeitsplätze ab 20 Arbeitsplätzen, mit Erleichterungen bis 59 (§ 154 SGB IX). Anrechnung eines Azubis auf zwei Pflichtarbeitsplätze (§ 159 Abs. 2 SGB IX, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit (Anrechnung) und Integrationsamt (Ausgleichsabgabe)
Mehrfachanrechnung in § 159 SGB IX -
Bayern: Fit for Work, Chance Ausbildung
Bildest du in Bayern einen jungen Menschen aus, der es auf dem Ausbildungsmarkt schwer hat, kann der Freistaat zuschießen. Dazu zählen etwa Jugendliche ohne Schulabschluss, Altbewerber, Azubis, die nach einer Insolvenz den Betrieb wechseln, oder Azubis mit Assistierter Ausbildung, Geflüchtete mit gesichertem Aufenthalt oder Ausbildungsduldung eingeschlossen. Ein eigener Zweig fördert die Ausbildung in Teilzeit.
Höhe und Stand: 375 € im Monat für 16 Monate, also bis 6.000 € (Förderhinweise Fit for Work, gültig ab 1. Juni 2026 bis 30. Juni 2029). Der Azubi ist in der Regel unter 25, bei Teilzeit gilt keine Altersgrenze.
Ob und wie viel, entscheidet: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth
Ausbildungsförderung des Sozialministeriums -
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Im Handwerk lernen Azubis einen Teil ihres Berufs in überbetrieblichen Lehrgängen, meist bei der Handwerkskammer. Bund und Länder bezuschussen diese Lehrgänge, dadurch sinkt die Gebühr, die dein Betrieb zahlt. Einen eigenen Antrag stellst du dafür nicht.
Höhe und Stand: Der Bund zahlt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zur Hälfte der Unterbringung in der Fachstufe ab dem 2. Ausbildungsjahr (Richtlinie vom 12.12.2024, für Lehrgänge bis Ende 2028). In Bayern legen Land und ESF+ etwas drauf, dein Eigenanteil liegt dort bei rund 19 % der Kostenpauschale (Förderhinweise ESF+ Aktion 7, Stand 2023).
Ob und wie viel, entscheidet: Deine Handwerkskammer oder der Träger des Lehrgangs
Handwerkskammern finden -
Ausbildung in Teilzeit
Kann jemand nicht Vollzeit, etwa wegen eines Kindes oder der Pflege von Angehörigen, könnt ihr die Ausbildung in Teilzeit vereinbaren. Das ist kein Zuschuss, öffnet dir aber Bewerber, die sonst gar nicht ausbilden könnten. In Bayern fördert Fit for Work die Teilzeitausbildung zusätzlich.
Höhe und Stand: Die Arbeitszeit lässt sich um höchstens 50 % kürzen, die Ausbildung verlängert sich dann höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG). Die Vergütung darf höchstens im Verhältnis der kürzeren Zeit sinken (§ 17 Abs. 5 BBiG).
Ob und wie viel, entscheidet: Deine Kammer, die den Vertrag einträgt
Teilzeitausbildung bei der Agentur für Arbeit -
Willkommenslotsen für Geflüchtete
Willkommenslotsen bei Kammern und Verbänden beraten Betriebe kostenlos, wenn sie Geflüchtete ausbilden oder einstellen möchten, etwa zu Aufenthalt, Sprache und passenden Hilfen. Das Programm fördert der Bund.
Höhe und Stand: Für deinen Betrieb kostenlos. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks läuft das Programm Ende 2027 aus (Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Willkommenslotsen bei deiner Kammer, für den Aufenthalt die Ausländerbehörde
Willkommenslotsen beim ZDH -
Ausbildungsberatung der Kammer
Jede Kammer hat Ausbildungsberater, die Betriebe und Azubis beraten: ob dein Betrieb ausbilden darf, wie der Ausbildungsplan aussieht und was bei Problemen hilft. Für Mitgliedsbetriebe gehört die Beratung zum Service der Kammer.
Ob und wie viel, entscheidet: Deine zuständige Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, die Kammer deines freien Berufs oder die Stelle für die Landwirtschaft
IHK-Finder -
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service sucht kostenlos passende Bewerber für deinen Ausbildungsplatz, nimmt deine Stelle in die Jobbörse auf und berät dich zu allen Förderungen der Agentur. Er ist der beste erste Anruf, bevor du einen Antrag stellst.
Höhe und Stand: Kostenlos, erreichbar unter 0800 4 5555 20 (Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit in deiner Region
Arbeitgeber-Service -
Ausbildungskosten als Betriebsausgaben
Vergütung, Sozialversicherung, Lehrgänge und Material für die Ausbildung sind Kosten deines Betriebs. Als Betriebsausgaben mindern sie in der Regel deinen Gewinn und damit die Steuer. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Steuerberatung.
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Finanzamt, für deinen Fall deine Steuerberatung
§ 4 EStG
Zu deinen Antworten passt keine der Förderungen hier. Frag trotzdem beim Arbeitgeber-Service deiner Agentur für Arbeit und bei deiner Kammer nach, sie kennen auch Angebote deines Landes.
Du willst erst wissen, was ein Azubi deinen Betrieb überhaupt kostet? Das rechnest du im Kostenrechner aus. Deine Azubis können für sich selbst ebenfalls Förderung bekommen, etwa Berufsausbildungsbeihilfe. Schick ihnen dafür den Förder-Check für Azubis.
Einstiegsqualifizierung (EQ)
Eine Einstiegsqualifizierung ist ein bezahltes Langzeitpraktikum von 4 bis 12 Monaten, das auf eine Ausbildung bei dir vorbereitet. Sie ist gedacht für Bewerber, die noch keinen Platz gefunden haben oder noch nicht ganz so weit sind. Die Agentur für Arbeit bezuschusst die Vergütung und die Sozialversicherung.
Höhe und Stand: Zuschuss zur Vergütung bis 276 € im Monat (§ 54a Abs. 1 SGB III, seit August 2024), dazu ein pauschaler Anteil am Sozialversicherungsbeitrag. Für eine EQ ab 1. August 2027 sind 282 € geplant, beschlossen ist das noch nicht (Stand Oktober 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit am Wohnort des Teilnehmers oder das Jobcenter. Den Antrag stellst du vor Beginn der EQ. Wer in den letzten drei Jahren schon bei dir versicherungspflichtig beschäftigt war, kann in deinem Betrieb keine EQ machen. Klappt es, kann die Zeit auf die Ausbildung angerechnet werden.
Mehr und Antrag: Einstiegsqualifizierung für Arbeitgeber. Fundstelle: § 54a SGB III.
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Braucht dein Azubi Unterstützung, etwa in der Berufsschule, mit der Sprache oder privat, begleitet ihn ein Bildungsträger mit einer festen Ansprechperson. Auch dein Betrieb bekommt Hilfe, zum Beispiel bei Verwaltung und Organisation und wenn das Ausbildungsverhältnis wackelt. Einsteigen geht vor und während der Ausbildung.
Höhe und Stand: Für deinen Betrieb kostenlos, laut Agentur für Arbeit entstehen dir keine zusätzlichen Kosten (§ 75 SGB III, Stand 2026). Geld an den Betrieb fließt dabei nicht.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit oder Jobcenter. Deine Pflichten als Ausbildungsbetrieb bleiben, die fachliche Ausbildung machst weiter du.
Mehr und Antrag: Assistierte Ausbildung für Betriebe. Fundstelle: § 74 SGB III, § 75 SGB III.
Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei Behinderung
Bildest du einen Menschen mit Behinderung aus und ginge das sonst nicht, kann die Agentur für Arbeit einen Teil der Ausbildungsvergütung übernehmen. Übernimmst du einen schwerbehinderten Azubi danach, kann ein Eingliederungszuschuss dazukommen. Für Menschen, die sonst in einer Werkstatt arbeiten würden, gibt es außerdem das Budget für Ausbildung.
Höhe und Stand: In der Regel bis 60 %, bei Schwerbehinderung bis 80 % der monatlichen Vergütung des letzten Ausbildungsjahres, samt pauschalem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (§ 73 Abs. 2 SGB III, Stand 2026). Bei Übernahme nach der Ausbildung bis 70 % des Arbeitsentgelts für ein Jahr (§ 73 Abs. 3 SGB III).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit oder ein anderer Rehabilitationsträger. Stell den Antrag vor Beginn der Ausbildung, die Höhe wird im Einzelfall festgelegt.
Mehr und Antrag: Zuschuss zur Ausbildung bei Behinderung. Fundstelle: § 73 SGB III, § 50 SGB IX, § 61a SGB IX.
Leistungen des Integrationsamts
Das Integrationsamt, in manchen Ländern Inklusionsamt genannt, kann Ausbildungsbetriebe mit Prämien und Zuschüssen zu den Kosten der Ausbildung schwerbehinderter oder gleichgestellter junger Menschen unterstützen. Dazu kommen Zuschüsse zu Gebühren wie den Prüfungsgebühren und Hilfe bei der Ausstattung des Ausbildungsplatzes.
Ob und wie viel, entscheidet: Integrationsamt oder Inklusionsamt deines Landes. Was es genau gibt und wie viel, regelt jedes Land selbst. In Bayern ist es das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Mehr und Antrag: Integrationsämter der Länder finden. Fundstelle: § 185 Abs. 3 SGB IX.
Bayern: Inklusionsimpuls
Schaffst du in Bayern einen zusätzlichen Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten jungen Menschen, kann das Inklusionsamt beim ZBFS eine Prämie zahlen. Sie ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt und ersetzt das frühere Programm Initiative Inklusion.
Höhe und Stand: Bis zu 18.000 € je zusätzlichem Ausbildungsplatz, das Programm läuft von Januar 2026 bis Ende 2029 (ZBFS, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). Der Antrag geht spätestens sechs Monate nach Ausbildungsbeginn ein. Für gleichgestellte Azubis unter 27 nennt das ZBFS außerdem eine Pauschale zu den Ausbildungskosten.
Mehr und Antrag: Inklusionsimpuls beim ZBFS. Fundstelle: Förderungen für Arbeitgeber (ZBFS).
Schwerbehinderte Azubis zählen doppelt
Ab 20 Arbeitsplätzen muss ein Betrieb einen Teil davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen, sonst zahlt er die Ausgleichsabgabe. Ein schwerbehinderter Azubi wird dabei auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet, in schwierigen Fällen auf drei. Das kann die Ausgleichsabgabe senken.
Höhe und Stand: Beschäftigungspflicht für 5 % der Arbeitsplätze ab 20 Arbeitsplätzen, mit Erleichterungen bis 59 (§ 154 SGB IX). Anrechnung eines Azubis auf zwei Pflichtarbeitsplätze (§ 159 Abs. 2 SGB IX, Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit (Anrechnung) und Integrationsamt (Ausgleichsabgabe).
Mehr und Antrag: Mehrfachanrechnung in § 159 SGB IX. Fundstelle: § 154 SGB IX, § 159 SGB IX.
Bayern: Fit for Work, Chance Ausbildung
Bildest du in Bayern einen jungen Menschen aus, der es auf dem Ausbildungsmarkt schwer hat, kann der Freistaat zuschießen. Dazu zählen etwa Jugendliche ohne Schulabschluss, Altbewerber, Azubis, die nach einer Insolvenz den Betrieb wechseln, oder Azubis mit Assistierter Ausbildung, Geflüchtete mit gesichertem Aufenthalt oder Ausbildungsduldung eingeschlossen. Ein eigener Zweig fördert die Ausbildung in Teilzeit.
Höhe und Stand: 375 € im Monat für 16 Monate, also bis 6.000 € (Förderhinweise Fit for Work, gültig ab 1. Juni 2026 bis 30. Juni 2029). Der Azubi ist in der Regel unter 25, bei Teilzeit gilt keine Altersgrenze.
Ob und wie viel, entscheidet: Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Bayreuth. Der Antrag läuft über das Portal ESF Bavaria, spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn. Ausgezahlt wird, wenn die Ausbildung mindestens sechs volle Monate besteht.
Mehr und Antrag: Ausbildungsförderung des Sozialministeriums. Fundstelle: Förderhinweise Fit for Work 4.1 (2026).
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Im Handwerk lernen Azubis einen Teil ihres Berufs in überbetrieblichen Lehrgängen, meist bei der Handwerkskammer. Bund und Länder bezuschussen diese Lehrgänge, dadurch sinkt die Gebühr, die dein Betrieb zahlt. Einen eigenen Antrag stellst du dafür nicht.
Höhe und Stand: Der Bund zahlt bis zu einem Drittel der Lehrgangskosten und bis zur Hälfte der Unterbringung in der Fachstufe ab dem 2. Ausbildungsjahr (Richtlinie vom 12.12.2024, für Lehrgänge bis Ende 2028). In Bayern legen Land und ESF+ etwas drauf, dein Eigenanteil liegt dort bei rund 19 % der Kostenpauschale (Förderhinweise ESF+ Aktion 7, Stand 2023).
Ob und wie viel, entscheidet: Deine Handwerkskammer oder der Träger des Lehrgangs. Der Lehrgangsträger muss dir sagen, wie viel Zuschuss in der Rechnung steckt.
Mehr und Antrag: Handwerkskammern finden. Fundstelle: ÜLU-Richtlinie (BAnz AT 20.12.2024 B1), Förderhinweise ÜLU Bayern.
Ausbildung in Teilzeit
Kann jemand nicht Vollzeit, etwa wegen eines Kindes oder der Pflege von Angehörigen, könnt ihr die Ausbildung in Teilzeit vereinbaren. Das ist kein Zuschuss, öffnet dir aber Bewerber, die sonst gar nicht ausbilden könnten. In Bayern fördert Fit for Work die Teilzeitausbildung zusätzlich.
Höhe und Stand: Die Arbeitszeit lässt sich um höchstens 50 % kürzen, die Ausbildung verlängert sich dann höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG). Die Vergütung darf höchstens im Verhältnis der kürzeren Zeit sinken (§ 17 Abs. 5 BBiG).
Ob und wie viel, entscheidet: Deine Kammer, die den Vertrag einträgt. Haltet die Teilzeit im Ausbildungsvertrag fest. Dein Azubi kann für sich selbst Förderung beantragen, etwa Berufsausbildungsbeihilfe.
Mehr und Antrag: Teilzeitausbildung bei der Agentur für Arbeit. Fundstelle: § 7a BBiG, § 17 BBiG.
Willkommenslotsen für Geflüchtete
Willkommenslotsen bei Kammern und Verbänden beraten Betriebe kostenlos, wenn sie Geflüchtete ausbilden oder einstellen möchten, etwa zu Aufenthalt, Sprache und passenden Hilfen. Das Programm fördert der Bund.
Höhe und Stand: Für deinen Betrieb kostenlos. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks läuft das Programm Ende 2027 aus (Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Willkommenslotsen bei deiner Kammer, für den Aufenthalt die Ausländerbehörde. Für eine Ausbildung kann eine Aufenthaltserlaubnis (§ 16a AufenthG) oder eine Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) infrage kommen. Das entscheidet die Ausländerbehörde.
Mehr und Antrag: Willkommenslotsen beim ZDH. Fundstelle: § 16a AufenthG, § 60c AufenthG.
Ausbildungsberatung der Kammer
Jede Kammer hat Ausbildungsberater, die Betriebe und Azubis beraten: ob dein Betrieb ausbilden darf, wie der Ausbildungsplan aussieht und was bei Problemen hilft. Für Mitgliedsbetriebe gehört die Beratung zum Service der Kammer.
Ob und wie viel, entscheidet: Deine zuständige Stelle, etwa IHK, Handwerkskammer, die Kammer deines freien Berufs oder die Stelle für die Landwirtschaft. Frag gleich mit, ob deine Kammer eigene Programme oder Ausbildungsverbünde kennt.
Mehr und Antrag: IHK-Finder. Fundstelle: § 76 BBiG.
Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit
Der Arbeitgeber-Service sucht kostenlos passende Bewerber für deinen Ausbildungsplatz, nimmt deine Stelle in die Jobbörse auf und berät dich zu allen Förderungen der Agentur. Er ist der beste erste Anruf, bevor du einen Antrag stellst.
Höhe und Stand: Kostenlos, erreichbar unter 0800 4 5555 20 (Stand 2026).
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit in deiner Region.
Mehr und Antrag: Arbeitgeber-Service. Fundstelle: § 35 SGB III, Förderung der Ausbildung (Agentur für Arbeit).
Ausbildungskosten als Betriebsausgaben
Vergütung, Sozialversicherung, Lehrgänge und Material für die Ausbildung sind Kosten deines Betriebs. Als Betriebsausgaben mindern sie in der Regel deinen Gewinn und damit die Steuer. Das ist ein allgemeiner Hinweis und keine Steuerberatung.
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Finanzamt, für deinen Fall deine Steuerberatung.
Mehr und Antrag: § 4 EStG. Fundstelle: § 4 Abs. 4 EStG.
Was es nicht mehr gibt: die Ausbildungsprämie
Viele Betriebe suchen noch nach der Ausbildungsprämie. Sie stammte aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ während der Corona-Zeit und ist ausgelaufen. Ein neues Bundesprogramm dieser Art gibt es derzeit nicht (Stand Oktober 2026).
- Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus: 4.000 und 6.000 € je Azubi, nur für Ausbildungen mit Beginn bis 15. Februar 2022. Anträge waren bis 15. September 2022 möglich.
- Übernahmeprämie bei Insolvenz: 6.000 € für Betriebe, die einen Azubi aus einem insolventen Betrieb übernommen haben. Anträge waren bis 31. Juli 2022 möglich. Übernimmst du heute in Bayern einen solchen Azubi, kann Fit for Work infrage kommen, denn dort zählt der Wechsel nach einer Insolvenz ausdrücklich mit.
- Zuschuss zur Vergütung bei Kurzarbeit und der Sonderzuschuss im Lockdown: ebenfalls beendet.
- Initiative Inklusion in Bayern: die frühere Prämie von 10.000 € für Ausbildungsplätze schwerbehinderter junger Menschen. An ihre Stelle ist 2026 der Inklusionsimpuls getreten.
Fristen des Bundesprogramms laut Handwerkskammer zu Köln.
So klappt der Antrag
- Vor Vertragsbeginn fragen: Viele Zuschüsse gibt es nur, wenn der Antrag vor dem Start gestellt ist, etwa die Einstiegsqualifizierung und der Zuschuss bei Behinderung. Ruf deshalb an, sobald du dich mit einem Bewerber einig bist, und nicht erst nach dem ersten Monat.
- Fristen nach dem Start im Blick behalten: Manche Landesprogramme laufen andersherum. Fit for Work in Bayern beantragst du spätestens drei Monate nach Ausbildungsbeginn, den Inklusionsimpuls spätestens nach sechs Monaten.
- Ein Anruf für alles: Der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit (0800 4 5555 20) kennt die Bundesförderungen und sagt dir, welche Unterlagen du brauchst. Für Landesprogramme und Fragen zur Eintragung ist deine Kammer der richtige Ansprechpartner.
- Unterlagen bereithalten: Meist brauchst du den Ausbildungsvertrag oder den Vertrag über die Einstiegsqualifizierung, die vereinbarte Vergütung und Angaben zu deinem Betrieb, bei Behinderung den Bescheid über den Grad der Behinderung.
- Mit deinem Azubi sprechen: Er kann für sich selbst Förderung bekommen, etwa Berufsausbildungsbeihilfe, wenn er für die Ausbildung auszieht. Das hält ihn finanziell stabil, und davon hat auch dein Betrieb etwas.
Der Förder-Check und dieser Ratgeber sind ein Wegweiser, keine Rechts- oder Steuerberatung und keine Prüfung im Einzelfall. Ob dein Betrieb eine Förderung bekommt und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle. Beträge und Fristen haben wir sorgfältig aus den genannten Quellen übernommen, Stand Oktober 2026.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch die Ausbildungsprämie für Betriebe?
Nein. Die Ausbildungsprämie aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ galt nur für Ausbildungen mit Beginn bis Februar 2022, Anträge waren bis September 2022 möglich. Heute gibt es Zuschüsse für bestimmte Gruppen, etwa die Einstiegsqualifizierung, Zuschüsse bei Behinderung oder in Bayern Fit for Work.
Welche Förderung gibt es, wenn ich einen schwächeren Bewerber ausbilde?
Infrage kommen vor allem die Einstiegsqualifizierung als bezuschusstes Langzeitpraktikum vor der Ausbildung und die Assistierte Ausbildung, die deinen Azubi und deinen Betrieb kostenlos begleitet. In Bayern kann zusätzlich Fit for Work einen Zuschuss zur Ausbildung zahlen. Ob es passt, entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter oder das ZBFS.
Bekomme ich einen Zuschuss, wenn mein Azubi eine Behinderung hat?
Das kann sein. Die Agentur für Arbeit kann nach § 73 SGB III einen Teil der Ausbildungsvergütung übernehmen, bei Schwerbehinderung bis 80 Prozent der Vergütung des letzten Ausbildungsjahres. Dazu kommen Leistungen des Integrationsamts. Stell den Antrag vor Beginn der Ausbildung.
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Bei den Leistungen der Agentur für Arbeit in der Regel vor Beginn der Ausbildung oder der Einstiegsqualifizierung. Einige Landesprogramme beantragst du dagegen nach dem Start innerhalb einer Frist, in Bayern etwa Fit for Work bis drei Monate nach Ausbildungsbeginn.
Ist der Förder-Check eine verbindliche Prüfung?
Nein. Der Check zeigt nur, was für deinen Betrieb infrage kommen kann, und speichert deine Antworten nicht. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle auf der Karte. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.