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Ausbildungsabbruch vermeiden: Onboarding, Paten, Feedback und frühe Warnsignale

Aktualisiert am 28.09.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Fast drei von zehn Ausbildungsverträgen werden vorzeitig gelöst, die meisten davon im ersten Jahr. Für deinen Betrieb heißt das: viel investierte Zeit und eine Stelle, die wieder frei ist. Mit einem guten Start, festen Ansprechpartnern und offenen Gesprächen kannst du gegensteuern.

Wie oft Ausbildungen vorzeitig enden

29,7 % der begonnenen Ausbildungsverträge wurden 2024 vorzeitig gelöst
34,7 % dieser Vertragslösungen fielen schon in die Probezeit
gut 2 von 3 Lösungen passierten im ersten Jahr nach Vertragsbeginn

Die Zahlen stammen aus dem Datenreport 2026 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB). Eine Vertragslösung ist allerdings nicht immer ein endgültiger Abbruch: Mindestens die Hälfte der Betroffenen schließt laut BIBB später wieder einen Ausbildungsvertrag ab, oft in einem anderen Betrieb oder Beruf. Für deinen Betrieb ist der Azubi trotzdem weg.

Ein Abbruch im ersten Jahr ist dabei besonders teuer. In dreijährigen Berufen kostete das erste Ausbildungsjahr Betriebe laut BIBB netto im Schnitt 11.818 Euro (2022/2023), mehr als jedes spätere Jahr. Im Ratgeber Was kostet ein Azubi? findest du die ganze Rechnung.

Warum Azubis gehen

Das BIBB hat Studien zu den Gründen ausgewertet. Azubis nennen vor allem Konflikte mit Ausbildern und Vorgesetzten, eine schwache Ausbildung, bei der sie mehr arbeiten als lernen, und Arbeitsbedingungen wie unbezahlte Überstunden oder ungünstige Arbeitszeiten. Manche merken auch, dass der Beruf anders ist als gedacht oder nicht ihr Wunschberuf war.

Betriebe sehen die Gründe eher bei den Jugendlichen: falsche Berufswahl, wenig Einsatz, Fehlzeiten oder Überforderung. Das BIBB warnt davor, sich gegenseitig die Schuld zuzuschieben. Meist spielen mehrere Dinge zusammen, und vieles davon kannst du als Betrieb beeinflussen.

Vor dem Start: passende Azubis und ehrliche Erwartungen

Ein Teil der Probleme entsteht schon bei der Auswahl. Wer den Beruf nur vom Hörensagen kennt, erlebt im Alltag leicht eine Überraschung. Ein Praktikum oder Probetag vor dem Vertrag zeigt beiden Seiten, ob es passt. Sei dabei ehrlich: Wenn der Tag um sechs Uhr beginnt oder es im Winter auf der Baustelle kalt ist, soll dein künftiger Azubi das vorher wissen.

Zwischen Vertrag und erstem Tag liegen oft Monate. Halte in dieser Zeit Kontakt, etwa mit einer Einladung zum Sommerfest oder einer kurzen Nachricht vor dem Start. Wie du bei der Auswahl mehr auf Interessen und Werte achtest als auf Unterlagen, steht im Ratgeber Bewerbung ohne Lebenslauf.

Die ersten Wochen: Onboarding mit Plan

Das BIBB nennt ein gutes Onboarding ausdrücklich als Mittel gegen Vertragslösungen. Wer sich schnell zurechtfindet und im Team ankommt, fühlt sich eher zugehörig. So kann der Start aussehen:

  1. Vor dem ersten Tag Schick eine Willkommensnachricht mit Uhrzeit, Treffpunkt, Ansprechpartner und dem, was mitzubringen ist.
  2. Der erste Tag Rundgang, Vorstellung im Team, ein eigener Platz. Jugendliche unterweist du vor Beginn der Arbeit über Unfall- und Gesundheitsgefahren, das schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz vor.
  3. Die erste Woche Echte, kleine Aufgaben statt Zuschauen. Erkläre den Ausbildungsplan und zeig, wie der Ausbildungsnachweis geführt wird.
  4. Der erste Monat Ein festes Gespräch: Was läuft gut, was ist schwierig, was brauchst du noch? Danach folgen Gespräche in einem festen Rhythmus.

Paten, Feedback und Berufsschule

Ein Pate für jeden neuen Azubi

Gib jedem neuen Azubi einen Paten, am besten einen Azubi aus dem zweiten oder dritten Jahr oder eine junge Fachkraft. An ihn wendet man sich mit Fragen, die man dem Chef nicht stellen würde. Das BIBB empfiehlt solche Mentoren, weil sie das Gefühl stärken, dazuzugehören.

Feedback in beide Richtungen

Plane feste Gespräche, zum Beispiel am Ende der Probezeit und danach jedes Vierteljahr. Frag nicht nur nach der Leistung, sondern auch, wie es deinem Azubi im Betrieb und in der Berufsschule geht. Sieh auch den Ausbildungsnachweis regelmäßig durch, das ist ohnehin deine Pflicht (§ 14 BBiG).

Berufsschule im Blick

Wer in der Berufsschule den Anschluss verliert, verliert schnell auch die Lust. Lass dir die Zeugnisse zeigen, frag nach Klassenarbeiten und halte Kontakt zu den Lehrkräften. Die Zeit für die Berufsschule ist ohnehin eingeplant, weil du deinen Azubi dafür freistellst (§ 15 BBiG). Wird es eng, hilft die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit mit Nachhilfe.

Die Probezeit richtig nutzen

Die Probezeit dauert mindestens einen und höchstens vier Monate (§ 20 BBiG), die meisten Verträge sehen laut BIBB vier Monate vor. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen. Danach geht das nur noch aus wichtigem Grund, oder der Azubi kündigt mit vier Wochen Frist, weil er die Ausbildung aufgibt oder einen anderen Beruf lernen will (§ 22 BBiG).

Nutze die Probezeit zum ehrlichen Hinschauen, nicht zum Abwarten. Führe in der Mitte und kurz vor dem Ende ein Gespräch, sprich Probleme offen an und gib die Chance, etwas zu ändern. Passt es trotz allem nicht, ist eine faire Trennung in der Probezeit für beide Seiten meist besser als ein zähes Jahr.

Frühe Warnsignale und was du dann tust

Achte auf Zeichen wie diese:

Warte dann nicht ab, sondern sprich es an, unter vier Augen und ohne Vorwürfe. Oft steckt etwas dahinter, das sich lösen lässt: Probleme in der Berufsschule, Stress zu Hause, ein Konflikt im Team. Hol dir früh Unterstützung:

Und wenn es trotz allem nicht klappt? Weise deinen Azubi auf die Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder die Jugendberufsagentur hin, damit er nicht ohne Anschluss bleibt. Bei der Nachbesetzung deiner Stelle helfen dir Agentur und Kammer.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Abbruchquote in der Ausbildung?

Laut BIBB lag die Vertragslösungsquote im Jahr 2024 bei 29,7 Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge. Das ist allerdings keine reine Abbruchquote, denn mindestens die Hälfte der Betroffenen schließt später wieder einen Ausbildungsvertrag ab, oft in einem anderen Betrieb oder Beruf.

Wann passieren die meisten Vertragslösungen?

Im ersten Jahr. Laut BIBB fielen 2024 gut zwei Drittel aller Vertragslösungen in die ersten zwölf Monate nach Vertragsbeginn, gut ein Drittel aller Lösungen sogar schon in die Probezeit.

Kann ich in der Probezeit einfach kündigen?

Ja. Während der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Kündigungsfrist kündigen, die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen (§ 22 BBiG). Danach kann der Betrieb nur noch aus wichtigem Grund kündigen.

Wer hilft, wenn es mit meinem Azubi Probleme gibt?

Die Ausbildungsberater deiner Kammer, die Assistierte Ausbildung der Agentur für Arbeit, deren Kosten Agentur oder Jobcenter übernehmen, und Initiativen wie VerA mit Ausbildungsbegleitern des Senior Experten Service.

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