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Checkliste für deinen ersten Azubi: von der Ausbildungsberechtigung bis zum ersten Tag
Aktualisiert am 05.10.2026 · 7 Minuten Lesezeit
Wer zum ersten Mal ausbildet, hat viele Fragen auf einmal: Darf ich das überhaupt, was muss in den Vertrag, wer meldet den Azubi bei der Berufsschule an? Diese Checkliste ordnet alles in sieben Etappen, vom ersten Anruf bei der Kammer bis zu den ersten Wochen mit deinem Azubi.
Der Weg zum ersten Azubi im Überblick
Zwischen der Idee „wir bilden aus“ und dem ersten Ausbildungstag liegen meist mehrere Monate. Die meisten Schritte erledigst du einmal, beim zweiten Azubi geht es deutlich schneller. Dein wichtigster Ansprechpartner ist die zuständige Kammer, also die IHK, die Handwerkskammer oder eine andere zuständige Stelle.
- Ausbildungsberechtigung prüfen Mit der Kammer klären, ob dein Betrieb für den Beruf geeignet ist.
- Ausbilder bestimmen Festlegen, wer ausbildet, und die Ausbildereignung nach AEVO nachweisen.
- Ausbildungsplan erstellen Aus dem Rahmenplan des Berufs einen Plan für deinen Betrieb machen.
- Azubi finden Stelle ausschreiben, Bewerber kennenlernen, Probetag anbieten.
- Vertrag schließen und eintragen Ausbildungsvertrag aufsetzen und bei der Kammer eintragen lassen.
- Start vorbereiten Berufsschule, Sozialversicherung und Arbeitsplatz organisieren.
- Erster Tag und erste Wochen Gut ankommen lassen und die Probezeit bewusst nutzen.
Die Voraussetzungen und Rechtsgrundlagen erklärt der Ratgeber Ausbildungsbetrieb werden ausführlich. Hier geht es darum, nichts zu vergessen.
1. Ausbildungsberechtigung prüfen
Ausbilden darf ein Betrieb, wenn er als Ausbildungsstätte geeignet ist und jemand persönlich und fachlich geeignet ist, die Ausbildung zu verantworten. Ob das zutrifft, prüft die Kammer, meist mit einem Fragebogen und einem Gespräch mit dem Ausbildungsberater.
2. Ausbilder bestimmen und AEVO
Als Inhaber musst du nicht selbst ausbilden. Du kannst einen Mitarbeiter als Ausbilder benennen, der fachlich geeignet ist. Den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der Eignung weist er in der Regel mit der Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO nach. Wer eine Meisterprüfung bestanden hat, hat diesen Nachweis meist schon.
Für die AEVO-Prüfung bieten Kammern und Bildungsträger Vorbereitungskurse an, auch berufsbegleitend. Vorgeschrieben ist ein Kurs nicht. Ob in deinem Fall eine Ausnahme oder eine andere Qualifikation reicht, sagt dir die Kammer.
3. Ausbildungsplan erstellen
Jeder anerkannte Ausbildungsberuf hat eine Ausbildungsordnung mit Rahmenplan. Daraus machst du deinen betrieblichen Ausbildungsplan: Was lernt dein Azubi wann, in welcher Abteilung und bei wem? Der Plan wird Teil des Ausbildungsvertrags. Viele Kammern stellen Vorlagen dafür bereit.
4. Den passenden Azubi finden
Gute Bewerber sind gefragt, gerade in Handwerk und Gastronomie. Starte die Suche deshalb früh, viele Schüler entscheiden sich ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn. Mehr Wege, die heute funktionieren, stehen im Ratgeber Azubis finden, eine Vorlage für deine Anzeige unter Stellenanzeige für Azubis.
Bei Jimmy findest du Schüler über ihr Profil aus Chat-Interview und Talentanalyse, ganz ohne Anschreiben. Du siehst, was jemanden antreibt, und fragst direkt an. Mehr dazu auf der Seite für Unternehmen.
5. Vertrag schließen und bei der Kammer eintragen
Den wesentlichen Inhalt des Ausbildungsvertrags hältst du vor Beginn der Ausbildung in Textform fest (§ 11 BBiG). Viele Kammern bieten dafür Vertragsmuster oder ein Online-Formular an. Direkt nach Vertragsschluss beantragst du die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der Kammer (§ 36 BBiG).
Ist dein Azubi beim Start noch nicht 18, darf er nur beschäftigt werden, wenn er dir die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorlegt. Sie darf höchstens 14 Monate alt sein. Die Kammer braucht die Bescheinigung auch für die Eintragung. Nach einem Jahr ist eine Nachuntersuchung fällig.
6. Den Start vorbereiten
In den Wochen vor dem Start geht es um das Organisatorische. Wenn das steht, kannst du dich am ersten Tag ganz um deinen Azubi kümmern.
Ausbildungsmittel wie Werkzeuge und Werkstoffe, die dein Azubi für die Ausbildung und die Prüfungen braucht, stellst du kostenlos (§ 14 BBiG). Für Berufsschule und Prüfungen stellst du ihn frei. Mit welchen Kosten du insgesamt rechnen musst, zeigt der Ratgeber Was kostet ein Azubi? mit Rechner.
7. Der erste Tag und die ersten Wochen
Der erste Eindruck prägt, wie sich dein Azubi in den kommenden Jahren im Betrieb fühlt. Plane den Tag so, dass er nicht nebenher läuft. Eine feste Ansprechperson, ein Rundgang und eine erste echte Aufgabe wirken mehr als jede Mappe.
Beschäftigst du Jugendliche unter 18, musst du sie vor Beginn der Arbeit über Unfall- und Gesundheitsgefahren unterweisen und das mindestens halbjährlich wiederholen (§ 29 Jugendarbeitsschutzgesetz). Außerdem gelten für sie besondere Regeln zu Arbeitszeit, Pausen und Berufsschultagen. Was im Einzelfall gilt, klärst du mit deiner Kammer.
Wie du deinen Azubi gut durch Probezeit und Ausbildung bringst, steht im Ratgeber Ausbildungsabbruch vermeiden.
Diese Checkliste ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Regeln für deinen Beruf und deine Region genau gelten, etwa bei Lehrgängen im Handwerk oder in den freien Berufen, weiß deine Kammer.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis mein Betrieb ausbilden darf?
Das hängt vor allem davon ab, ob schon jemand im Betrieb die Ausbildereignung hat. Ist das so, geht die Prüfung durch die Kammer oft zügig. Muss die AEVO-Prüfung erst noch abgelegt werden, plan zusätzlich Zeit für Vorbereitung und Prüfungstermin ein. Fang am besten ein Jahr vor dem gewünschten Ausbildungsstart an.
Wer meldet den Azubi bei der Berufsschule an?
In der Regel der Ausbildungsbetrieb. Welche Berufsschule zuständig ist, hängt von Beruf und Ort ab. Das erfährst du bei der Kammer oder beim Schulamt.
Was muss ich bei Azubis unter 18 beachten?
Du brauchst vor dem Start die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung, und nach einem Jahr ist eine Nachuntersuchung fällig. Außerdem gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, etwa für Arbeitszeit, Pausen und Berufsschultage. Im Zweifel berät dich die Kammer.
Muss ich den Ausbildungsvertrag bei der Kammer einreichen?
Ja. Direkt nach Vertragsschluss beantragst du die Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei deiner Kammer (§ 36 BBiG). Die Eintragung ist später auch eine Voraussetzung dafür, dass dein Azubi zur Abschlussprüfung zugelassen wird (§ 43 BBiG).
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