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Ratgeber · Für Schüler

Krankenkasse zum Ausbildungsbeginn: Das musst du als Azubi wissen

Mit dem ersten Ausbildungstag ändert sich nicht nur dein Alltag. Wenn du eine betriebliche Ausbildung beginnst, brauchst du normalerweise auch eine eigene Krankenversicherung. Hier erfährst du, was mit deiner bisherigen Familienversicherung passiert, welche Wahlmöglichkeiten du hast und was du vor dem Start erledigen solltest.

  • 6 Minuten Lesezeit
  • Aktualisiert am 21.10.2026
  • Gastbeitrag von KassenKompass

Krankenkasse zum Ausbildungsbeginn

Beginnst du eine betriebliche Ausbildung, wirst du in der Regel selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Deine eigene Versicherung beginnt mit dem ersten Tag der Ausbildung.

Das gilt auch, wenn du noch minderjährig bist oder bisher kostenlos über deine Eltern versichert warst. Auszubildende gelten sozialversicherungsrechtlich als Beschäftigte. Sie sind deshalb grundsätzlich in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.

Die kurze Antwort: Du wählst eine gesetzliche Krankenkasse aus. Dein Ausbildungsbetrieb meldet dich dort an und führt die Beiträge automatisch ab. Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag deiner Ausbildung.

Du musst die Beiträge also nicht selbst überweisen. Dein Betrieb zieht deinen Anteil von der Bruttovergütung ab und leitet die gesamten Sozialversicherungsbeiträge weiter.

Familienversicherung über die Eltern

Während der Schulzeit sind viele Jugendliche beitragsfrei über ein Elternteil familienversichert. Bei einer vergüteten betrieblichen Ausbildung ändert sich das normalerweise.

Mit dem Beginn einer vergüteten betrieblichen Ausbildung wirst du grundsätzlich selbst versicherungspflichtig. Deshalb endet die Familienversicherung über deine Eltern, und deine eigene Pflichtversicherung beginnt mit dem ersten Ausbildungstag.

Auch wenn du beim Ausbildungsbeginn erst 16, 17 oder 18 Jahre alt bist, wirst du deshalb normalerweise selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Nur bei bestimmten Ausbildungsformen läuft die Krankenversicherung anders. Die wichtigsten Ausnahmen erklären wir weiter unten.

So wählst du deine Krankenkasse

Du musst nicht automatisch bei der Krankenkasse bleiben, über die du bisher mit deinen Eltern versichert warst. Du kannst sie weiterhin wählen oder dich für eine andere gesetzliche Krankenkasse entscheiden.

Grundsätzlich kommen die Kassen infrage, die an deinem Wohn- oder Ausbildungsort für dich geöffnet sind. Dazu gehören bundesweit geöffnete Kassen sowie verschiedene regional tätige Kranken-, Betriebs- und Innungskrankenkassen.

Eine gesetzliche Krankenkasse darf dich nicht wegen deines Alters, deines Gesundheitszustands oder einer bestehenden Erkrankung ablehnen. Voraussetzung ist, dass die Kasse für dich geöffnet ist.

Am besten kümmerst du dich schon vor dem ersten Ausbildungstag darum. Dann liegen dem Ausbildungsbetrieb alle Angaben rechtzeitig vor.

  1. Krankenkassen vergleichen Prüfe Zusatzbeiträge, Zusatzleistungen, Bonusprogramme und Service.
  2. Krankenkasse auswählen Entscheide dich für eine Kasse, die an deinem Wohn- oder Ausbildungsort geöffnet ist.
  3. Mitgliedschaft beantragen Bei vielen Krankenkassen geht das vollständig digital.
  4. Ausbildungsbetrieb informieren Teile der Personalabteilung den Namen deiner gewählten Kasse mit.
  5. Anmeldung abwarten Dein Betrieb und die Krankenkasse tauschen die Bestätigung elektronisch aus.

Unterschiede zwischen gesetzlichen Krankenkassen

Viele medizinische Grundleistungen sind gesetzlich festgelegt. Du kannst unabhängig von der gewählten gesetzlichen Kasse zum Arzt gehen, Medikamente auf Rezept erhalten und dich im Krankenhaus behandeln lassen.

Unterschiede gibt es vor allem beim Zusatzbeitrag und bei freiwilligen Angeboten:

  • Zusatzbeitrag: Er kann von Kasse zu Kasse unterschiedlich hoch sein.
  • Bonusprogramme: zum Beispiel für Sport, Impfungen oder Vorsorge.
  • Zusatzleistungen: etwa Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder Osteopathie.
  • Service: App, Chat, Erreichbarkeit und Geschäftsstellen vor Ort.

Achte deshalb nicht nur auf den niedrigsten Beitrag. Ein passendes Bonusprogramm oder eine häufig genutzte Zusatzleistung kann für dich wertvoller sein als eine kleine monatliche Ersparnis.

Kosten der Krankenversicherung in der Ausbildung

Die Höhe deines Beitrags richtet sich nach deiner Brutto-Ausbildungsvergütung. Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2026 insgesamt 14,6 Prozent. Hinzu kommt der individuelle Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen beide Beiträge grundsätzlich jeweils zur Hälfte.

Rechenbeispiel 2026 bei 1.000 Euro brutto
Allgemeiner Beitrag: 1.000 € × 14,6 %146,00 €
Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 1.000 € × 2,9 %29,00 €
Krankenversicherungsbeitrag insgesamt175,00 €
Dein Anteil87,50 €
Anteil des Ausbildungsbetriebs87,50 €

Das Beispiel rechnet mit dem für 2026 festgelegten durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Der tatsächliche Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kann höher oder niedriger sein.

Außerdem werden Beiträge für Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen, die im Beispiel nicht eingerechnet sind. Deshalb fällt deine Nettovergütung niedriger aus als der Bruttobetrag in deinem Vertrag. Was dir am Ende bleibt, rechnest du mit dem Netto-Rechner im Ratgeber Reicht mein Azubi-Gehalt? aus.

Bekommst du höchstens 325 Euro Ausbildungsvergütung im Monat, trägt der Ausbildungsbetrieb den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein. Bei regulären betrieblichen Ausbildungen kommt das wegen der Mindestausbildungsvergütung allerdings selten vor.

Krankenkasse mit KassenKompass finden

Der Rechner von KassenKompass gibt dir vorab einen kurzen Überblick. Warst du bisher über deine Eltern versichert, wählst du dort einfach „familienversichert“ aus.

Im Mittelpunkt steht anschließend ein kostenloses persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam wird geklärt, welche Krankenkasse zu deiner Situation passt: Möchtest du Beiträge sparen? Welche Zusatzleistungen nutzt du? Sind dir ein Sportbonus, eine gute App oder persönliche Ansprechpartner wichtig?

  1. Überblick Online vergleichen.
  2. Gespräch Deine Situation besprechen.
  3. Auswahl Die passende Kasse finden.
  4. Wechsel Kostenlos erledigen lassen.

KassenKompass übernimmt den Wechselservice kostenlos und kümmert sich um die Abwicklung. Du musst deine bisherige Krankenkasse nicht selbst kündigen und vermeidest unnötigen Papierkram. Deinem Ausbildungsbetrieb teilst du anschließend nur noch mit, bei welcher Kasse du versichert bist. Dafür erhältst du eine passende Vorlage.

Der Vergleich, die persönliche Beratung und der Wechselservice sind für dich kostenlos. KassenKompass kann für eine erfolgreiche Vermittlung eine Vergütung von der gewählten Krankenkasse erhalten.

Checkliste vor dem ersten Ausbildungstag

Nennst du selbst keine Krankenkasse, meldet dich dein Betrieb grundsätzlich bei der Kasse an, bei der du zuletzt selbst oder über deine Familie versichert warst. Gab es keine vorherige gesetzliche Versicherung, wählt der Betrieb eine zugängliche Kasse aus. Besser ist es, rechtzeitig selbst zu vergleichen und deine Wahl mitzuteilen.

  • Art der Ausbildung geklärt: betrieblich, schulisch oder dual
  • Gesetzliche Krankenkassen verglichen
  • Geprüft, welche Kassen für dich geöffnet sind
  • Krankenkasse ausgewählt
  • Mitgliedschaft beantragt
  • Ausbildungsbetrieb über die Wahl informiert
  • Erste Abrechnung und eingetragene Kasse kontrolliert

Was du sonst noch vor dem Start erledigen solltest, steht im Ratgeber Ausbildungsstart 2027.

Ausnahmen bei der Krankenversicherung

Die bisherigen Regeln gelten für eine betriebliche oder vergleichbar sozialversicherungspflichtige Ausbildung. In diesen beiden Fällen läuft die Absicherung anders:

Rein schulische Ausbildung ohne Vergütung

Besuchst du eine Berufsfachschule, ein Berufskolleg oder eine Fachakademie und hast weder einen betrieblichen Ausbildungsvertrag noch Anspruch auf Ausbildungsvergütung, wirst du dadurch nicht wie ein betrieblicher Azubi versicherungspflichtig. Erfüllst du die Voraussetzungen, kannst du in der Regel bis zum 25. Geburtstag beitragsfrei über deine Eltern familienversichert bleiben. Ist das nicht möglich, brauchst du eine eigene Absicherung. Fachschülerinnen und Fachschüler können sich zum Beispiel freiwillig gesetzlich versichern.

Wichtig: Eine Ausbildung ist nicht allein deshalb eine Ausnahme, weil Unterricht an einer Schule stattfindet. Bestehen ein Ausbildungsvertrag und ein Vergütungsanspruch, etwa bei einer praxisintegrierten Ausbildung, gilt grundsätzlich wieder die Sozialversicherungspflicht.

Ausbildung im Beamtenverhältnis

Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter werden nicht wie betriebliche Azubis über einen Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie haben in der Regel Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. Je nach Dienstherrn und Bundesland kommen ergänzend eine private Krankenversicherung, eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine pauschale Beihilfe infrage. Lass dir die Möglichkeiten vor Ausbildungsbeginn von der zuständigen Beihilfestelle erklären.

Häufige Fragen

Bin ich als Azubi noch über meine Eltern versichert?

Bei einer vergüteten betrieblichen Ausbildung in der Regel nicht. Mit dem ersten Ausbildungstag wirst du selbst versicherungspflichtig, die Familienversicherung endet und deine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse beginnt. Das gilt auch, wenn du noch minderjährig bist.

Wie viel kostet die Krankenkasse in der Ausbildung?

Der Beitrag richtet sich nach deiner Bruttovergütung: 14,6 Prozent plus der Zusatzbeitrag deiner Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent. Dein Betrieb und du zahlen je die Hälfte. Bei 1.000 Euro brutto sind das für dich 87,50 Euro im Monat.

Was passiert, wenn ich meinem Betrieb keine Krankenkasse nenne?

Dann meldet dich dein Betrieb grundsätzlich bei der Kasse an, bei der du zuletzt selbst oder über deine Familie versichert warst. Gab es keine, wählt der Betrieb eine Kasse aus. Besser ist es, selbst zu vergleichen und deine Wahl rechtzeitig mitzuteilen.

Muss ich die Beiträge selbst überweisen?

Nein. Dein Ausbildungsbetrieb zieht deinen Anteil von der Bruttovergütung ab und leitet die Beiträge zur Sozialversicherung an die Krankenkasse weiter.

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