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Ratgeber · Für Schüler

Reicht mein Azubi-Gehalt? Rechne aus, was dir im Monat bleibt

Dein erstes eigenes Geld: Aber was bleibt nach Sozialversicherung, Miete und Ticket wirklich übrig? Trag deine Zahlen in den Rechner ein. Er zeigt dir dein grobes Netto, was am Monatsende übrig bleibt und welche Hilfen für dich infrage kommen können.

Rechne deinen Monat durch

Trag oben deine Vergütung ein, oder wähl einen Beruf und das Ausbildungsjahr, dann trägt der Rechner Tarifbeispiele ein. Darunter kommen deine Ausgaben. Rechts siehst du sofort, was am Monatsende übrig bleibt, und welche Förderungen zu deinen Angaben passen können.

Rechner

Reicht mein Azubi-Gehalt?

Trag deine Zahlen ein. Gerechnet wird nur in deinem Browser, nichts wird gespeichert oder verschickt.

Was reinkommt

Vorbelegt: gesetzliche Mindestvergütung für einen Start 2027. In deinem Vertrag steht, was du wirklich bekommst.

Zu dir
Was rausgeht, € im Monat

Handy, Essen und Freizeit sind Beispielwerte. Trag ein, was du wirklich ausgibst.

  • Brutto…
  • Sozialversicherung (21,15 %)…
  • Netto, grob…
  • Weiteres Geld…
  • Ausgaben…
Bleibt im Monat übrig …

Das kann für dich infrage kommen

Ob und wie viel du bekommst, entscheidet die zuständige Stelle. Der Rechner prüft keinen Anspruch. Hast du ein Kind oder bekommt deine Familie Grundsicherungsgeld, fragt der Förder-Check danach.

Alle Förderungen prüfen

Näherung zum Planen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Sozialversicherung 2027: Arbeitnehmeranteil zu Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (Stand Oktober 2026, teils noch vorläufig). Deine Krankenkasse kann mehr oder weniger verlangen, in Sachsen und ab 23 ohne Kind ist der Pflegebeitrag höher. Lohnsteuer ist nicht abgezogen: Bis zum Grundfreibetrag (12.348 € im Jahr, Stand 2026) fällt keine an. Deutschlandticket ab 1. Januar 2027: 66,80 € im Monat. Mindestvergütung 2027 laut Bekanntmachung zum Berufsbildungsgesetz, Tarifbeispiele je Beruf aus BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit (Mitte der Spanne).

Probier ruhig mehrere Varianten aus: mit und ohne eigene Wohnung, mit Deutschlandticket oder ohne. So siehst du schnell, welcher Posten bei dir am meisten ausmacht.

Von brutto zu netto

In deinem Ausbildungsvertrag steht deine Vergütung brutto. Davon gehen Beiträge zur Sozialversicherung ab, die sich dein Betrieb und du je zur Hälfte teilen. Dein Anteil liegt 2027 bei rund 21,15 %:

Dein Anteil an der Sozialversicherung 2027, in Prozent vom Brutto
VersicherungDein Anteil
Rentenversicherung9,30 %
Arbeitslosenversicherung1,30 %
Krankenversicherung7,30 %
Zusatzbeitrag Krankenkasse (Schnitt)1,45 %
Pflegeversicherung1,80 %
Zusammen21,15 %

Beitragssätze laut Sozialgesetzbuch, der Zusatzbeitrag ist der Durchschnitt, den der Schätzerkreis am 14. Oktober 2026 für 2027 errechnet hat. Das Bundesgesundheitsministerium legt ihn bis 1. November amtlich fest, und jede Krankenkasse erhebt ihren eigenen. Wohnst du in Sachsen oder bist du 23 oder älter und hast kein Kind, zahlst du für die Pflegeversicherung etwas mehr.

Ein Beispiel: Von 764 € brutto, der Mindestvergütung im ersten Jahr für einen Start 2027, gehen rund 162 € ab. Es bleiben etwa 602 €.

Wenig Vergütung: Geringverdienergrenze

Verdienst du in der Ausbildung höchstens 325 Euro im Monat, zahlt dein Betrieb die Sozialversicherung komplett allein (§ 20 Abs. 3 SGB IV). Dann ist brutto gleich netto. Das betrifft vor allem einige schulische Ausbildungen mit kleiner Vergütung, denn die Mindestvergütung liegt deutlich darüber.

Lohnsteuer: bei Azubis meist null

Lohnsteuer fällt erst an, wenn dein Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag liegt. Der beträgt 12.348 € (2026), für 2027 ist laut Regierungsentwurf eine Erhöhung geplant. Dazu kommen Pauschbeträge, und deine Beiträge zur Sozialversicherung zählen zum großen Teil ab. Bei den meisten Ausbildungsvergütungen wird deshalb keine Lohnsteuer abgezogen. Liegt deine Vergütung höher, zeigt der Rechner einen Hinweis.

Wurde doch Lohnsteuer abgezogen, etwa weil du im Jahr vor der Ausbildung schon gejobbt hast, kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Mit diesen Ausgaben solltest du rechnen

  • Wohnen: Der größte Posten, wenn du ausziehst. Rechne mit der Warmmiete, also mit Heizung und Nebenkosten, und denk an Strom und Internet. Wohnst du bei deinen Eltern, sprecht ab, ob du Kostgeld zahlst.
  • Fahrt zur Arbeit und Berufsschule: Das Deutschlandticket kostet 63,00 € im Monat und ab 1. Januar 2027 66,80 €. Viele Länder und Verkehrsverbünde haben günstigere Azubi-Tickets, und manche Betriebe zahlen etwas dazu.
  • Handy und Internet: Ein Vertrag oder eine Prepaid-Karte, je nachdem, was du brauchst.
  • Essen und Trinken: Einkaufen, Pausensnacks und mal Essen gehen läppern sich. Wer vorkocht, spart.
  • Freizeit und Kleidung: Sport, Ausgehen, Streaming und Kleidung. Plan dafür einen festen Betrag ein.
  • Rücklage: Leg, wenn es geht, jeden Monat etwas zur Seite, zum Beispiel für eine kaputte Brille oder den Führerschein.

Arbeitskleidung, Werkzeug und Lernmittel, die du für die Ausbildung brauchst, stellt dir dein Betrieb kostenlos (§ 14 BBiG). Das musst du also nicht selbst bezahlen.

Wenn das Geld nicht reicht

Bleibt im Rechner unterm Strich zu wenig übrig, gibt es Hilfen, die für dich infrage kommen können. Die wichtigsten:

  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): wenn du für eine betriebliche Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
  • Schüler-BAföG: für viele schulische Ausbildungen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung.
  • Wohngeld: nur, wenn BAB oder BAföG für dich grundsätzlich nicht infrage kommen, oder für den Haushalt deiner Eltern. Zuständig ist die Wohngeldstelle.
  • Azubi-Tickets und Zuschüsse vom Betrieb: Frag bei deinem Verkehrsverbund und in deinem Betrieb nach.

Welche davon zu dir passen können, zeigt dir der Förder-Check mit sechs kurzen Fragen. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet immer die zuständige Stelle.

Für Eltern: das erste Geld gemeinsam planen

Mit der Ausbildung verdient dein Kind zum ersten Mal regelmäßig Geld. Setzt euch am besten zusammen an den Rechner und spielt verschiedene Fälle durch, etwa mit und ohne Auszug.

  • Kindergeld: Es läuft während der ersten Ausbildung weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag, egal wie hoch die Vergütung ist. Manche Familien geben es ganz oder teilweise an ihr Kind weiter. Im Rechner tragt ihr das unter „Weiteres Geld“ ein.
  • Kostgeld: Ob und wie viel dein Kind zu Hause beisteuert, ist eure Absprache. Ein kleiner fester Betrag übt den Umgang mit Geld, ohne die Ausbildung zu belasten.
  • Krankenversicherung: Mit dem Start der Ausbildung ist dein Kind selbst versichert, die Familienversicherung endet in der Regel. Die Anmeldung übernimmt der Betrieb, die Krankenkasse sucht dein Kind aus.
  • Unterhalt: Während der ersten Ausbildung bleiben Eltern grundsätzlich unterhaltspflichtig (§ 1610 BGB), die Vergütung wird dabei angerechnet. Bei Fragen hilft eine Beratungsstelle, etwa beim Jugendamt.
  • Haftpflicht: Viele Familien-Haftpflichtversicherungen schließen Kinder in der ersten Ausbildung mit ein. Schaut in eure Police.

Zieht dein Kind für die Ausbildung aus, lohnt ein Blick in den Förder-Check: Für die Berufsausbildungsbeihilfe zählt auch das Einkommen der Eltern, beantragen kann sie aber nur dein Kind selbst.

Mehr zum Geld in der Ausbildung

Was in deinem Wunschberuf gezahlt wird, zeigt der Gehaltsvergleich mit Tarifbeispielen für viele Berufe. Alle Beträge der gesetzlichen Untergrenze stehen im Ratgeber Mindestvergütung 2027, und den ganzen Weg zur Ausbildung siehst du in der Azubi-Roadmap.

Häufige Fragen

Wie viel bleibt von 764 Euro brutto netto übrig?

Von der Mindestvergütung 2027 gehen rund 21,15 Prozent für die Sozialversicherung ab, je nach Krankenkasse etwas mehr oder weniger. Lohnsteuer fällt bei diesem Betrag in der Regel nicht an. Es bleiben also knapp 80 Prozent vom Brutto.

Muss ich als Azubi Steuern zahlen?

Erst wenn dein Einkommen im Jahr über dem Grundfreibetrag liegt. Bei vielen Azubis ist das gerade im ersten Jahr nicht der Fall. Wurde trotzdem Lohnsteuer abgezogen, kann sich eine Steuererklärung lohnen.

Reicht das Azubi-Gehalt für eine eigene Wohnung?

Das hängt von Beruf, Ort und Miete ab. Mit der Mindestvergütung wird es in vielen Städten knapp. Ziehst du für die Ausbildung aus, kann Berufsausbildungsbeihilfe infrage kommen. Ob und wie viel, entscheidet die Agentur für Arbeit.

Bekommen meine Eltern weiter Kindergeld?

Ja, während deiner ersten Ausbildung, längstens bis du 25 wirst, unabhängig davon, wie viel du verdienst. Zuständig ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

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