Der Förder-Check: sechs Fragen
Beantworte die Fragen, die du beantworten kannst. Die Karten darunter passen sich sofort an. Jede Karte sagt dir, was die Förderung ist, wie hoch sie laut amtlicher Angabe ungefähr sein kann, wer darüber entscheidet und wo du mehr erfährst.
Förder-Check
Welche Förderung kann für dich infrage kommen?
Beantworte, was du weißt. Jede Frage ist freiwillig, und deine Antworten bleiben in diesem Fenster.
Kein Bescheid, nur ein Wegweiser. Der Check zeigt, was für dich infrage kommen kann. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle. Prüf es dort mit dem Link auf der Karte.
10 Förderungen, die für Azubis infrage kommen können
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Kindergeld
Deine Eltern bekommen Kindergeld auch während deiner ersten Ausbildung weiter, längstens bis du 25 wirst. Wie viel du in der Ausbildung verdienst, spielt dafür keine Rolle.
Höhe und Stand: 259 € je Kind und Monat (2026, § 66 EStG). Für 2027 sind laut Regierungsentwurf 267 € geplant, beschlossen ist das noch nicht.
Ob und wie viel, entscheidet: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit
Kindergeld bei der Familienkasse -
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ein Zuschuss der Agentur für Arbeit, den du nicht zurückzahlst, wenn du für eine betriebliche Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst. Bist du unter 18, kommt sie in der Regel nur infrage, wenn du den Betrieb von zu Hause nicht in angemessener Zeit erreichst oder schon ein Kind hast.
Höhe und Stand: Die Agentur setzt einen Bedarf von 822 € im Monat an (442 € Grundbedarf und 380 € für die Unterkunft, § 61 SGB III mit § 13 BAföG, Stand 2026). Davon gehen deine Vergütung und je nach Einkommen ein Teil vom Einkommen deiner Eltern ab.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit
BAB-Rechner der Agentur für Arbeit -
Mobilitätszuschuss
Ziehst du für eine betriebliche Ausbildung weg, weil der Betrieb zu weit von zu Hause ist, kann die Agentur für Arbeit im ersten Ausbildungsjahr zwei Heimfahrten im Monat bezuschussen. Er wird nicht auf die BAB angerechnet.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit an deinem bisherigen Wohnort
Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit -
Schüler-BAföG
Für eine schulische Ausbildung, etwa an einer Berufsfachschule, kann BAföG als Zuschuss infrage kommen. Wohnst du bei deinen Eltern, gilt das nur für bestimmte Schulen, zum Beispiel mindestens zweijährige mit Berufsabschluss.
Höhe und Stand: Bedarfssätze für Berufsfachschulen laut § 12 BAföG (Stand 2026): 276 € im Monat bei den Eltern, 666 € bei eigener Wohnung, dazu unter Umständen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Das Einkommen deiner Eltern zählt mit.
Ob und wie viel, entscheidet: Amt für Ausbildungsförderung deines Kreises oder deiner Stadt
BAföG für Schüler -
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für einen Haushalt. Kommt für dich BAB oder BAföG grundsätzlich infrage, bekommst du selbst kein Wohngeld, auch wenn die Förderung wegen des Einkommens bei null liegt. Wohnst du bei deinen Eltern, kann der Haushalt deiner Familie Wohngeld bekommen.
Ob und wie viel, entscheidet: Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde oder deines Kreises
Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums -
Grundsicherungsgeld: Freibetrag für deine Vergütung
Lebst du in einem Haushalt mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wird deine Ausbildungsvergütung nicht voll angerechnet. Bist du unter 25, bleibt ein Teil bis zur Minijob-Grenze frei, darüber gelten weitere Freibeträge.
Höhe und Stand: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (§ 11b Abs. 2b SGB II mit § 8 SGB IV). Wie viel davon bei dir frei bleibt, rechnet das Jobcenter aus.
Ob und wie viel, entscheidet: Jobcenter
Freibeträge in § 11b SGB II -
Deutschlandticket und Azubi-Tickets
Mit dem Deutschlandticket fährst du im ganzen Land mit Bus und Bahn im Nahverkehr. Viele Länder und Verbünde bieten günstigere Tickets für Azubis an, und manche Betriebe zahlen als Jobticket etwas dazu.
Höhe und Stand: Deutschlandticket: 63,00 € im Monat (2026), ab 1. Januar 2027 66,80 € (Beschluss vom 30. September 2026). Zahlt dein Betrieb mindestens 25 % dazu, gibt es als Jobticket weitere 5 % Rabatt, und der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Verkehrsverbund und dein Betrieb
Deutschlandticket bei der Bundesregierung -
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Läuft es in Berufsschule oder Betrieb nicht rund, begleitet dich bei der Assistierten Ausbildung eine feste Person, zum Beispiel mit Nachhilfe oder bei Problemen im Betrieb. Sie ersetzt die früheren ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Höhe und Stand: Für dich und deinen Betrieb kostenlos.
Ob und wie viel, entscheidet: Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter
Assistierte Ausbildung bei der Agentur für Arbeit -
Vermögenswirksame Leistungen
Manche Betriebe zahlen dir monatlich etwas zusätzlich in einen Sparvertrag, etwa wenn ein Tarifvertrag das vorsieht. Auf bestimmte Sparverträge legt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage drauf.
Höhe und Stand: Sparzulage laut § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr in Fonds oder 9 % auf bis zu 470 € im Jahr fürs Bausparen, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 €.
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Betrieb (Zuschuss) und das Finanzamt (Sparzulage)
§ 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes -
Ausbildung mit Kind
Mit eigenem Kind kommen weitere Hilfen infrage: Kindergeld für dein Kind, unter Umständen Kinderzuschlag, bei der BAB ein Betrag für die Kinderbetreuung. Außerdem kannst du die Ausbildung in Teilzeit machen, wenn dein Betrieb zustimmt.
Höhe und Stand: Kinderzuschlag bis zu 297 € je Kind und Monat (Familienkasse, Stand 2026). Bei der BAB setzt die Agentur für die Kinderbetreuung 160 € je Kind und Monat an (§ 64 Abs. 3 SGB III).
Ob und wie viel, entscheidet: Familienkasse, Agentur für Arbeit und für die Teilzeit deine Kammer
Kinderzuschlag bei der Familienkasse
Zu deinen Antworten passt keine der Förderungen hier. Frag trotzdem bei der Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit nach, sie kennt auch Angebote deines Landes.
Du willst wissen, ob dein Geld insgesamt reicht? Im Ratgeber Reicht mein Azubi-Gehalt? rechnest du dein Netto, ziehst deine Ausgaben ab und siehst dieselben Förderungen passend zu deinen Angaben.
Kindergeld
Deine Eltern bekommen Kindergeld auch während deiner ersten Ausbildung weiter, längstens bis du 25 wirst. Wie viel du in der Ausbildung verdienst, spielt dafür keine Rolle.
Höhe und Stand: 259 € je Kind und Monat (2026, § 66 EStG). Für 2027 sind laut Regierungsentwurf 267 € geplant, beschlossen ist das noch nicht.
Ob und wie viel, entscheidet: Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Rückwirkend zahlt die Familienkasse höchstens für sechs Monate vor dem Antrag.
Mehr und Antrag: Kindergeld bei der Familienkasse. Fundstelle: § 66 EStG.
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
Ein Zuschuss der Agentur für Arbeit, den du nicht zurückzahlst, wenn du für eine betriebliche Ausbildung nicht bei deinen Eltern wohnst. Bist du unter 18, kommt sie in der Regel nur infrage, wenn du den Betrieb von zu Hause nicht in angemessener Zeit erreichst oder schon ein Kind hast.
Höhe und Stand: Die Agentur setzt einen Bedarf von 822 € im Monat an (442 € Grundbedarf und 380 € für die Unterkunft, § 61 SGB III mit § 13 BAföG, Stand 2026). Davon gehen deine Vergütung und je nach Einkommen ein Teil vom Einkommen deiner Eltern ab.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit. Rückwirkend gibt es BAB höchstens ab dem Monat, in dem du sie beantragst (§ 325 SGB III). Den Antrag also früh stellen.
Mehr und Antrag: BAB-Rechner der Agentur für Arbeit. Fundstelle: BAB bei der Agentur für Arbeit, § 61 SGB III.
Mobilitätszuschuss
Ziehst du für eine betriebliche Ausbildung weg, weil der Betrieb zu weit von zu Hause ist, kann die Agentur für Arbeit im ersten Ausbildungsjahr zwei Heimfahrten im Monat bezuschussen. Er wird nicht auf die BAB angerechnet.
Ob und wie viel, entscheidet: Agentur für Arbeit an deinem bisherigen Wohnort. Der Zuschuss ist eine Kann-Leistung, und den Antrag stellst du vor Beginn der Ausbildung.
Mehr und Antrag: Mobilitätszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Fundstelle: § 73a SGB III.
Schüler-BAföG
Für eine schulische Ausbildung, etwa an einer Berufsfachschule, kann BAföG als Zuschuss infrage kommen. Wohnst du bei deinen Eltern, gilt das nur für bestimmte Schulen, zum Beispiel mindestens zweijährige mit Berufsabschluss.
Höhe und Stand: Bedarfssätze für Berufsfachschulen laut § 12 BAföG (Stand 2026): 276 € im Monat bei den Eltern, 666 € bei eigener Wohnung, dazu unter Umständen Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Das Einkommen deiner Eltern zählt mit.
Ob und wie viel, entscheidet: Amt für Ausbildungsförderung deines Kreises oder deiner Stadt.
Mehr und Antrag: BAföG für Schüler. Fundstelle: § 12 BAföG.
Wohngeld
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für einen Haushalt. Kommt für dich BAB oder BAföG grundsätzlich infrage, bekommst du selbst kein Wohngeld, auch wenn die Förderung wegen des Einkommens bei null liegt. Wohnst du bei deinen Eltern, kann der Haushalt deiner Familie Wohngeld bekommen.
Ob und wie viel, entscheidet: Wohngeldstelle deiner Stadt, Gemeinde oder deines Kreises. Wer Grundsicherungsgeld bekommt, erhält kein Wohngeld, die Miete ist dort schon enthalten.
Mehr und Antrag: Wohngeldrechner des Bundesbauministeriums. Fundstelle: § 20 WoGG.
Grundsicherungsgeld: Freibetrag für deine Vergütung
Lebst du in einem Haushalt mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), wird deine Ausbildungsvergütung nicht voll angerechnet. Bist du unter 25, bleibt ein Teil bis zur Minijob-Grenze frei, darüber gelten weitere Freibeträge.
Höhe und Stand: Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat (§ 11b Abs. 2b SGB II mit § 8 SGB IV). Wie viel davon bei dir frei bleibt, rechnet das Jobcenter aus.
Ob und wie viel, entscheidet: Jobcenter. Sag dem Jobcenter Bescheid, sobald dein Ausbildungsvertrag steht.
Mehr und Antrag: Freibeträge in § 11b SGB II. Fundstelle: § 11b SGB II.
Deutschlandticket und Azubi-Tickets
Mit dem Deutschlandticket fährst du im ganzen Land mit Bus und Bahn im Nahverkehr. Viele Länder und Verbünde bieten günstigere Tickets für Azubis an, und manche Betriebe zahlen als Jobticket etwas dazu.
Höhe und Stand: Deutschlandticket: 63,00 € im Monat (2026), ab 1. Januar 2027 66,80 € (Beschluss vom 30. September 2026). Zahlt dein Betrieb mindestens 25 % dazu, gibt es als Jobticket weitere 5 % Rabatt, und der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 15 EStG).
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Verkehrsverbund und dein Betrieb. Frag bei deinem Verkehrsverbund nach einem Azubi-Ticket und in deinem Betrieb nach einem Zuschuss.
Mehr und Antrag: Deutschlandticket bei der Bundesregierung. Fundstelle: Preis 2027 (VDV).
Assistierte Ausbildung (AsA flex)
Läuft es in Berufsschule oder Betrieb nicht rund, begleitet dich bei der Assistierten Ausbildung eine feste Person, zum Beispiel mit Nachhilfe oder bei Problemen im Betrieb. Sie ersetzt die früheren ausbildungsbegleitenden Hilfen.
Höhe und Stand: Für dich und deinen Betrieb kostenlos.
Ob und wie viel, entscheidet: Berufsberatung der Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter.
Mehr und Antrag: Assistierte Ausbildung bei der Agentur für Arbeit. Fundstelle: § 74 SGB III.
Vermögenswirksame Leistungen
Manche Betriebe zahlen dir monatlich etwas zusätzlich in einen Sparvertrag, etwa wenn ein Tarifvertrag das vorsieht. Auf bestimmte Sparverträge legt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage drauf.
Höhe und Stand: Sparzulage laut § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr in Fonds oder 9 % auf bis zu 470 € im Jahr fürs Bausparen, bei einem zu versteuernden Einkommen bis 40.000 €.
Ob und wie viel, entscheidet: Dein Betrieb (Zuschuss) und das Finanzamt (Sparzulage). Schau in deinen Ausbildungsvertrag oder frag in der Personalabteilung.
Mehr und Antrag: § 13 des 5. Vermögensbildungsgesetzes. Fundstelle: § 13 5. VermBG.
Ausbildung mit Kind
Mit eigenem Kind kommen weitere Hilfen infrage: Kindergeld für dein Kind, unter Umständen Kinderzuschlag, bei der BAB ein Betrag für die Kinderbetreuung. Außerdem kannst du die Ausbildung in Teilzeit machen, wenn dein Betrieb zustimmt.
Höhe und Stand: Kinderzuschlag bis zu 297 € je Kind und Monat (Familienkasse, Stand 2026). Bei der BAB setzt die Agentur für die Kinderbetreuung 160 € je Kind und Monat an (§ 64 Abs. 3 SGB III).
Ob und wie viel, entscheidet: Familienkasse, Agentur für Arbeit und für die Teilzeit deine Kammer. In Teilzeit verlängert sich die Ausbildung, höchstens auf das Eineinhalbfache (§ 7a BBiG).
Mehr und Antrag: Kinderzuschlag bei der Familienkasse. Fundstelle: § 64 SGB III, § 7a BBiG.
Was nicht für deine erste Ausbildung gedacht ist
Zwei Förderungen tauchen oft in Suchergebnissen auf, passen aber nicht zu einer ersten Ausbildung:
- Aufstiegs-BAföG: Es fördert eine Fortbildung nach der Ausbildung, etwa zum Meister oder Techniker. Für die erste Ausbildung gibt es Schüler-BAföG oder BAB.
- Bildungsgutschein: Er ist für Weiterbildungen gedacht, etwa wenn jemand arbeitslos ist. Für Menschen ohne Berufsabschluss hat in der Regel eine Ausbildung Vorrang (§ 81 SGB III).
So stellst du einen Antrag
- Früh dran sein: Viele Leistungen gibt es nicht rückwirkend. Die BAB etwa höchstens ab dem Monat, in dem du sie beantragst. Stell den Antrag, sobald dein Ausbildungsvertrag unterschrieben ist.
- Unterlagen sammeln: Meist brauchst du den Ausbildungsvertrag, bei eigener Wohnung den Mietvertrag und oft Angaben zum Einkommen deiner Eltern.
- Nachfragen lohnt sich: Bist du unsicher, ob etwas für dich infrage kommt, frag bei der Berufsberatung deiner Agentur für Arbeit nach. Die Beratung ist kostenlos.
- Änderungen melden: Ändert sich deine Vergütung, deine Wohnung oder das Einkommen deiner Eltern, sag der zuständigen Stelle Bescheid.
Für Eltern: was ihr wissen solltet
Viele Förderungen hängen auch am Einkommen der Eltern, und einige beantragt ihr selbst, andere nur euer Kind. Ein Überblick:
- Kindergeld bekommt ihr während der ersten Ausbildung eures Kindes weiter, längstens bis zum 25. Geburtstag. Den Antrag stellt ihr bei der Familienkasse.
- BAB und Schüler-BAföG beantragt euer Kind selbst. Ihr werdet aber nach eurem Einkommen gefragt, denn ein Teil davon wird angerechnet.
- Wohngeld kann für euren Haushalt infrage kommen, wenn euer Kind bei euch wohnt. Zuständig ist die Wohngeldstelle eurer Stadt oder Gemeinde.
- Grundsicherungsgeld: Bekommt eure Familie Grundsicherungsgeld, bleibt ein Teil der Ausbildungsvergütung eures Kindes anrechnungsfrei. Meldet den Ausbildungsvertrag dem Jobcenter.
Geht gemeinsam durch den Förder-Check oben und klickt euch zu den Stellen durch. So seht ihr schnell, wo ein Antrag lohnen kann. Den Monat durchrechnen könnt ihr im Ratgeber Reicht mein Azubi-Gehalt?, den ganzen Weg zur Ausbildung zeigt die Azubi-Roadmap.
Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es für Azubis, die ausziehen?
Wer für eine betriebliche Ausbildung nicht bei den Eltern wohnt, kann Berufsausbildungsbeihilfe bei der Agentur für Arbeit beantragen. Bist du unter 18, klappt das meist nur, wenn der Betrieb von zu Hause zu weit weg ist. Im ersten Jahr kann ein Mobilitätszuschuss für Heimfahrten dazukommen.
Kann ich BAB und Wohngeld gleichzeitig bekommen?
In der Regel nicht. Wer dem Grunde nach Anspruch auf BAB oder BAföG hat, ist vom Wohngeld ausgeschlossen, auch wenn die Förderung wegen des Einkommens bei null liegt. Die Wohngeldstelle prüft das im Einzelfall.
Gibt es BAföG für eine schulische Ausbildung?
Für viele schulische Ausbildungen, etwa an einer Berufsfachschule, kann Schüler-BAföG infrage kommen. Wohnst du bei deinen Eltern, gilt das nur für bestimmte Schulen. Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung deines Kreises oder deiner Stadt.
Ist der Förder-Check eine verbindliche Prüfung?
Nein. Der Check zeigt nur, was für dich infrage kommen kann, und speichert deine Antworten nicht. Ob du etwas bekommst und wie viel, entscheidet allein die zuständige Stelle, die auf jeder Karte steht.