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Ausbilderschein nach AEVO: wer ihn braucht, wie die Prüfung abläuft und wie du dich vorbereitest
Aktualisiert am 14.10.2026 · 6 Minuten Lesezeit
Wer Azubis selbst ausbildet, muss das auch pädagogisch können. Nachgewiesen wird das meist mit dem Ausbilderschein, also der Ausbildereignungsprüfung nach der AEVO. Hier steht, wer ihn wirklich braucht, wie die Prüfung abläuft und wie du sie neben dem Job schaffst.
Wer den Ausbilderschein braucht
Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwei Rollen. Ausbildender ist dein Betrieb, der den Vertrag mit dem Azubi schließt. Dafür reicht die persönliche Eignung. Ausbilder ist die Person, die die Inhalte im Betrieb vermittelt und verantwortet. Sie muss persönlich und fachlich geeignet sein (§ 28 und § 30 BBiG).
Zur fachlichen Eignung gehören zwei Teile: die beruflichen Kenntnisse, meist ein passender Abschluss mit Berufserfahrung, und die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse. Diesen zweiten Teil weist man in der Regel mit der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) nach. Das ist der Ausbilderschein.
Du musst als Inhaber also nicht selbst die Prüfung machen. Oft übernimmt eine erfahrene Fachkraft die Rolle als Ausbilder. Weitere Kolleginnen und Kollegen dürfen unter ihrer Verantwortung mit anleiten, auch ohne eigenen Schein. Welche Voraussetzungen dein Betrieb insgesamt erfüllen muss, steht im Ratgeber Ausbildungsbetrieb werden.
Wann du keine Prüfung brauchst
- Meisterprüfung oder Fortbildungsprüfung: Wer dabei die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, gilt als geeignet (§ 6 Absatz 2 AEVO).
- Andere passende Prüfung: Wer eine staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung mit vergleichbarem Inhalt bestanden hat, kann auf Antrag ganz oder teilweise befreit werden (§ 6 Absatz 3 AEVO).
- Eignung auf anderem Weg: Die Kammer kann auf Antrag auf den Nachweis verzichten, wenn die Eignung anders glaubhaft gemacht wird und eine ordnungsgemäße Ausbildung sichergestellt ist, gegebenenfalls mit Auflagen (§ 6 Absatz 4 AEVO).
Ob eine dieser Ausnahmen für dich passt, entscheidet deine Kammer. Ruf am besten bei der Ausbildungsberatung an, bevor du dich zu einem Kurs anmeldest.
So läuft die Prüfung ab
Die Prüfung nimmt ein Prüfungsausschuss deiner Kammer ab, also der IHK, der Handwerkskammer oder einer anderen zuständigen Stelle. Inhaltlich geht es um vier Handlungsfelder (§ 2 AEVO):
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen Nutzen der Ausbildung, passende Berufe, Eignung des Betriebs, Ausbildung im Verbund.
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken Betrieblicher Ausbildungsplan, Zusammenarbeit mit der Berufsschule, Auswahl der Azubis, Ausbildungsvertrag und Eintragung.
- Ausbildung durchführen Lernen im Arbeitsalltag, Probezeit gestalten, Feedback geben, bei Lernschwierigkeiten unterstützen.
- Ausbildung abschließen Auf die Prüfung vorbereiten, Zeugnis ausstellen, Perspektiven nach der Ausbildung aufzeigen.
Im praktischen Teil wählst du eine typische Ausbildungssituation aus deinem Beruf, zum Beispiel wie du einem Azubi eine Maschine erklärst oder ein Kundengespräch übst. Du präsentierst sie in höchstens 15 Minuten oder führst sie praktisch vor, danach folgt ein Fachgespräch. In der Land- und Hauswirtschaft läuft der praktische Teil etwas anders (§ 4 AEVO). Bestanden hast du, wenn beide Teile mindestens ausreichend sind.
Vorbereitung neben dem Job
Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben, die meisten bereiten sich aber mit einem Lehrgang vor. Kammern und Bildungsträger bieten ihn in vielen Formen an: als Vollzeitkurs über einige Tage oder Wochen, berufsbegleitend am Abend oder Wochenende, oder online. Dauer, Termine und Preise unterscheiden sich stark, vergleiche deshalb die Angebote deiner Kammer und der Träger in deiner Nähe.
- Du hast mit der Kammer geklärt, ob du die Prüfung brauchst oder eine Ausnahme greift.
- Du kennst den nächsten Prüfungstermin und die Anmeldefrist.
- Kurs und Prüfung passen in deinen Arbeitsalltag, Vertretung ist geregelt.
- Für den praktischen Teil hast du eine echte Situation aus deinem Betrieb gewählt.
- Du hast die Präsentation einmal laut geübt und die Zeit gestoppt.
Ein guter Tipp für den praktischen Teil: Nimm eine Aufgabe, die dein künftiger Azubi wirklich in den ersten Wochen lernt. Dann übst du für die Prüfung und bereitest gleichzeitig den Start vor.
Nach der Prüfung
Mit dem bestandenen Ausbilderschein meldest du die Person bei der Kammer als Ausbilder für deinen Betrieb. Sie prüft die Eignung des Betriebs und trägt später die Ausbildungsverträge ein. Was bis zum ersten Ausbildungstag noch zu tun ist, steht in der Checkliste für deinen ersten Azubi, worauf es beim Vertrag ankommt, im Ratgeber Ausbildungsvertrag.
Dieser Überblick ersetzt keine Rechtsberatung. Was in deinem Beruf genau gilt, etwa im zulassungspflichtigen Handwerk, weiß deine Kammer.
Häufige Fragen
Muss ich als Inhaber selbst den Ausbilderschein machen?
Nein. Es reicht, wenn eine geeignete Person in deinem Betrieb die Ausbildung verantwortet, zum Beispiel eine Fachkraft mit Ausbilderschein. Du selbst musst als Ausbildender nur persönlich geeignet sein (§ 28 BBiG).
Brauche ich mit Meisterbrief noch den Ausbilderschein?
In der Regel nicht. Wer durch eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung nach Handwerksordnung oder BBiG die berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachgewiesen hat, gilt als geeignet (§ 6 Absatz 2 AEVO).
Wie lange dauert die AEVO-Prüfung?
Der schriftliche Teil soll drei Stunden dauern. Der praktische Teil mit Präsentation oder praktischer Durchführung und Fachgespräch dauert zusammen höchstens 30 Minuten, die Präsentation selbst soll 15 Minuten nicht überschreiten (§ 4 AEVO).
Was kostet der Ausbilderschein?
Das hängt von deiner Kammer und vom Vorbereitungskurs ab. Prüfungsgebühr und Kurspreise stehen auf der Seite deiner IHK, Handwerkskammer oder des Bildungsträgers. Ein Kurs ist nicht vorgeschrieben.
Kann ich durchfallen und es noch einmal versuchen?
Ja. Eine nicht bestandene Prüfung darfst du zweimal wiederholen, ein bestandener Teil kann dabei angerechnet werden (§ 4 Absatz 1 AEVO).
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